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Brandschutzhelferausbildung:

 

Nach §10 Arbeitsschutzgesetz, DGUV V1 und ASR A2.2 sind 5% der Beschäftigten in einem Unternehmen zu Brandschutzhelfern auszubilden. Brandschutzhelfer haben folgende Funktionen: Unterstützung des Brandschutzbeauftragten, vorbeugender Brandschutz durch Kontrolle bei Arbeiten mit Feuer oder Hitze, Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden, Bedienung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Handfeuermelder, Wandhydranten) und Einweisen der eintreffenden Feuerwehr.

Seit Kurzem bildet auch die ISAG-GmbH Brandschutzhelfer nach den Vorgaben der DGUV I 205-023 aus. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen Teil, einer Unterweisung also, und einem praktischen Teil, bei welchem die Teilnehmer den Umgang mit Feuerlöschern erlernen. Die ISAG-GmbH führt die Ausbildung an Feuerlöschern mit einem speziellen Übungsgerät durch.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Ausbildung von Brandschutzhelfern bei Ihnen vor Ort.